Landes- und Regionalplanung
Auf Bundesebene gibt es Leitbilder der Raumordnung, die auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen im Landesentwicklungsplan konkretisiert werden. Auf Ebene der Regierungsbezirke in NRW legt der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) die Ziele der Raumordnung fest. Diese Ziele sind von den Kommunen bei Aufstellung ihrer Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) zwingend zu beachten.
Regionalplanung
Im Regierungsbezirk Detmold ist der Regionalplan (Bezirksregierung Detmold - Planung und Verkehr) untergliedert in den Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (Stadt Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Lippe und Minden-Lübbecke) und den Teilabschnitt Paderborn-Höxter (Kreise Paderborn und Höxter). Darüber hinaus gibt es den sachlichen Teilabschnitt Windenergie.