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Bebauungspläne

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Städtebauliche Satzungen

Satzungen für den Innen- und Außenbereich

Im Bauplanungsrecht wird grundsätzlich zwischen dem Innenbereich und dem Außenbereich unterschieden. Unter Innenbereich werden dabei die im Zusammenhang bebauten Ortsteile verstanden, die eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung aufweisen, gleichzeitig den Eindruck einer organischen Siedlungsstruktur bietet. Außenbereiche hingegen sind die Flächen, die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen liegen.

Innen- und Außenbereich

Neben den Bebauungsplänen gibt es im Planungsrecht daher noch als weitere städtebauliche Satzungen:

  • die Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB sowie
  • die Außenbereichssatzung nach § 35 BauGB

Darüber hinaus kann die Gemeinde u. a. folgende sonstige Satzungen nach BauGB sowie BauO NRW erlassen:

  • Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB i. V. m. § 16 BauGB
  • Sanierungssatzung nach § 142 BauGB
  • Entwicklungssatzung nach § 165 Abs. 6 BauGB
  • Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB
  • Gestaltungssatzung § 89 BauO NRW i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB