Naturschutz
Überwachung bestehender Schutzgebiete und Baum- und Artenschutz
Natur- und Umweltschutz sind kein Luxusgut, sondern die Voraussetzung für ein dauerhaft gutes Leben der Menschen und künftiger Generationen. Diese Lebensräume zu fördern und zu erhalten sowie die Schönheit der Landschaft für die Erholung der Menschen zu bewahren, ist vorrangiges Ziel des Naturschutzes. Der Schutz von Natur und Landschaft ist im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz geregelt.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung, Pflege und Entwicklung bestehender Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile sowie der Baum- und Artenschutz.
In erster Linie fallen diese Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Landschaftsbehörde und damit in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Lippe.