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Urkundenanforderung Standesamt

Personenstandsurkunden elektronisch bestellen

Aus technischen Gründen ist bis auf weiteres eine Onlinebeantragung von Personenstandsurkunden über das Urkundenportal nicht möglich.

Wenn Sie eine Personenstandsurkunde anfordern möchten, können Sie dies per E-Mail unter standesamt@lage.de erledigen.

Bitte teilen Sie in dieser E-Mail mit, welche Urkunde Sie für welchen Zweck benötigen, nennen Sie uns das Geburtsdatum (Geburtsurkunde), das Datum der Eheschließung (Eheurkunde) oder ein Sterbedatum, Sterbeort  und den Namen des Verstorbenen (Sterbeurkunde) und teilen Sie auch Ihre Anschrift mit. Bitte fügen Sie eine Scan/eine Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass) als Anlage zur Mail bei.

Sie erhalten eine E-Mail mit der Gebührenrechnung; nach Zahlungseingang erfolgt der Versand des bestellten Dokumentes an die von Ihnen angegebene Anschrift. 

Soweit nicht Sie selbst in der Urkunde oder Abschrift beurkundet sind, bitten wir Sie, bei Ihrer Bestellung nähere Angaben zu machen und Nachweise mitzusenden:

  • Mitteilung, wie Sie zu der Person verwandt sind, von der Sie eine Personenstandsurkunde oder eine Auskunft erhalten wollen;
  • Nachweis Ihres rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel oder ähnliches);
  • wenn ein berechtigtes Interesse für die Ausstellung der Urkunden ausreichend ist: Angabe von Gründen, wozu Sie die beantragten Urkunden benötigen;
  • gegebenenfalls Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere bei Ahnenforschung), Institutionen, Firmen, etc.;
  • Übersendung der behördlichen/gerichtlichen Aufforderung jener Stelle, welche Sie zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns dorthin übersandt, sofern dies kostenfrei erfolgen kann - z. B. bei Rentenangelegenheiten);
  • sonstige Angaben/Unterlagen/Nachweise.

Folgende Urkunden können bestellt werden:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Anmeldung der Eheschließung

Der Versand der Urkunden erfolgt im Vorkasseverfahren, d.h., nach Eingang Ihrer Urkundenbestellung erhalten Sie eine Gebührenrechnung - gern auch per E-Mail - mit einer Vorgangsnummer, die Sie bitte bei der Überweisung angeben.

Bitte warten Sie vor der Überweisung - wie angegeben- unbedingt diese Rechnung ab, da Ihre Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer nicht zugeordnet werden kann.

Die Überweisung kann zur Zeit ausschließlich auf eines der genannten Konten der Stadtkasse Lage unter Verwendung des Kassenzeichens 1621.001596.9, der Angabe des Familiennamens und Vornamens des Anfordernden sowie der Vorgangsnummer erfolgen.

Nach Eingang des Gebührenbetrages erfolgt der Versand der Urkunden an die angegebene Postanschrift.