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Korruptionsbekämpfungsgesetz

Veröffentlichung von Angaben

Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Diese gesetzliche Bestimmung soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen. Ratsmitglieder und sachkundige Bürger*innen sind nach § 16 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, etc. anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.

Hinweis:
Die Mitgliedschaften in den Ausschüssen des Rates der Stadt Lage finden Sie unter der Rubrik „Politik/Wahlen“ im Bürger-Info-Portal. Die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie deren Aktualisierung liegt bei den jeweiligen Meldepflichtigen. Von der Stadt Lage wird eine Garantie für diese Angaben nicht übernommen.