Kinderbetreuung
Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen, durch Kindertagespflege und eine verlässliche OGS-Betreuung
Eine verlässliche Kinderbetreuung und flexible Gruppenangebote als Kriterien der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind heute wichtige Standortfaktoren für Familien sowie auch Maßstab der Familienfreundlichkeit einer Stadt.
Durch eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen erhalten die Kinder optimale Entfaltungsmöglichkeiten gekoppelt mit einer hohen pädagogischen Kompetenz. Neben sieben städtischen Kindertageseinrichtungen stehen wie nebenstehend aufgelistet acht weitere Tageseinrichtungen in Freier Trägerschaft zur Verfügung.
Betreuung durch Kindertagespflegepersonen
Manchmal kann es vorkommen, dass auch das beste Gruppenangebot nicht ausreicht, um Arbeitszeit und andere Verpflichtungen abzudecken. Für solche Situationen empfiehlt es sich besonders für Eltern von Kindern unter zwei Jahren, die Möglichkeit der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in Erwägung zu ziehen. Kindertagespflegepersonen sind in ihren Angeboten sehr flexibel und Ihr Kind wird in familiärer Umgebung betreut. Alle Kindertagespflegepersonen haben an einer entsprechenden Qualifizierung teilgenommen und werden durch die Mitarbeiterinnen der Fachgruppe Jugend begleitet und unterstützt.
Sowohl für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen wie auch der Kindertagespflege werden Elternbeiträge durch die Fachgruppe Jugend der Stadt Lage erhoben. Die Beiträge richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils.
Weitere Informationen können Sie dem nebenstehenden Merkblatt über die Erhebung von Elternbeiträgen und der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen entnehmen.
Verlässliche OGS-Betreuung
Fünf der Lagenser Grundschulen sind offene Ganztagsgrundschulen und bieten auch für Schulkinder ein optimales und verlässliches Betreuungsangebot im Anschluss an den Schulunterricht. Auch hierfür sind Elternbeiträge zu entrichten, die durch die Stadt Lage erhoben werden. Vier Grundschulen, die keine Betreuung im Rahmen der OGS anbieten, ermöglichen anderweitige Randstundenbetreuungen für Ihre Kinder, so dass auch hier ein verlässliches Betreuungsangebot zu Verfügung steht. In der Regel handelt es sich um Angebote der Fördervereine der jeweiligen Schule, an die auch die entsprechenden Betreuungsentgelte zu entrichten sind.
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