Vaterschaftsanerkennung

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft oder zur Geburt Ihres Kindes!

Wenn der Vater des Kindes in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen werden soll und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, haben Sie die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen.

Dazu finden Sie hier alle wichtigen Informationen und Schritte.

Die Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige, rechtlich bindende Erklärung eines Mannes, dass er der Vater eines Kindes ist. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter und wird in einer öffentlichen Urkunde festgehalten. Da es sich um eine rein persönliche Erklärung handelt ist eine persönliche Vorsprache beider Eltern erforderlich.

Vaterschaftsanerkennung - Wo kann die Vaterschaftsanerkennung erfolgen?

Die Vaterschaftsanerkennung können Sie grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt oder Jugendamt abgeben. Im Standesamt können Sie kostenfrei die Vaterschaftsanerkennung abgeben. Es ist nicht möglich gleichzeitig beim Standesamt eine Sorgeerklärung mit abzugeben. Die ist lediglich im Jugendamt möglich. Dort können Sie gleichzeitig und kostenfrei sowohl die Vaterschaftsanerkennung, als auch die Sorgeerklärung abgeben. Alternativ können Sie die Vaterschaftserklärung sowie die Sorgeerklärung auch gegen Gebühr beim Notar, Amtsgericht oder bei einem Konsularbeamten abgeben.

Klären sie zunächst ob Sie „nur“ eine Vaterschaftsanerkennung oder auch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben möchten. Sofern Sie beides abgeben möchten, empfiehlt es sich, sich direkt an das Jugendamt zu wenden und dort beide Erklärungen zusammen in einem Termin abzugeben. Sollte keine Sorgeerklärung gewünscht sein, können Sie sich auch gerne an das Standesamt wenden.

Vaterschaftsanerkennung - Warum ist die Vaterschaftsanerkennung wichtig?

Die Vaterschaftserklärung schafft eine rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind, sowie eine familiäre Beziehung zwischen den Verwandten des Vaters und dem Kind (Großeltern, Onkel, Tanten etc.). Zudem begründet sich aus der Vaterschaftserklärung eine Unterhaltspflicht des Vaters und ermöglicht dem Kind Ansprüche auf z. B. Waisenrente, oder Familienversicherung.

Die Vaterschaftsanerkennung ist zudem eine Voraussetzung um eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.

Vaterschaftsanerkennung - Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • ggf. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bei Vorehen
  • bei vorgeburtlicher Anerkennung: Mutterpass
  • bei nachgeburtlicher Anerkennung: Geburtsurkunde des Kindes

Zusätzliche Unterlagen können je nach Situation erforderlich sein:

  • Ausländische Staatsangehörigkeit: Klären Sie im Vorfeld, ob zusätzliche Dokumente oder Erklärungen erforderlich sind (z.B. Übersetzung der Geburtsurkunde, Mutterschaftsanerkennung etc.).
  • Minderjährigkeit eines oder beider Elternteile: Die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
  • Verheiratete Mutter: Der Ehemann gilt automatisch als rechtlicher Vater. Bitte rufen Sie uns an, damit wir die Sachlage und mögliche Lösungen besprechen können.

Vaterschaftsanerkennung - Wie ist der Ablauf?

1)   Kontaktaufnahme zum Standesamt

Kontaktieren Sie das Team des Standesamtes und erhalten eine Beratung hinsichtlich der einzureichenden Dokumente für die gewünschte Vaterschaftsanerkennung.

2)   Einreichung der erforderlichen Unterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen im Original hier ein.

3)   Prüfung der Unterlagen

Das Team des Standesamtes prüft die eingereichten Unterlagen und bereitet die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vor.

4)   Terminvereinbarung

Das Team des Standesamtes wird sich bei Ihnen bezüglich eines Termines zur Abgabe der Erklärung melden.

5)   Abgabe der Erklärung

Sie geben in dem Termin beim Standesamt Ihre Vaterschaftsanerkennung ab, welche auch gleichzeitig beurkundet wird.

Vaterschaftsanerkennung - Welche Kosten entstehen?

Die Vaterschaftsanerkennung, sowie die Erstellung der Abschriften ist kostenfrei.

Vaterschaftsanerkennung - Zusätzliche Tipps und Hinweise

  • Vorbereitung: Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen rechtzeitig.
  • Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Sollten bei diesem Termin alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen, kann es im Einzelfall möglich sein, dass die Beurkundung direkt durchgeführt werden kann, planen Sie also etwas Zeit für Ihren Besuch im Standesamt ein.
  • Informationen: Informieren Sie sich auf unserer Webseite über weitere mögliche Leistungen (z.B. Urkunden anfordern).
  • Die Vaterschaftsanerkennung ist unwiderruflich und begründet kein automatisches Sorgerecht.
  • Die Vaterschaftsanerkennung kann sowohl vor als auch nach der Geburt erfolgen.
  • Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren ist und noch keine Geburtsurkunde vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Standesamt (nicht an das Krankenhaus) am Geburtsort des Kindes, um die Vaterschaftsanerkennung im Rahmen der Geburtsbeurkundung zu erklären.
  • Wenn Sie als Eltern den Termin nicht gemeinsam wahrnehmen können, muss zunächst der Vater die Anerkennung der Vaterschaft erklären. Danach kann die Mutter mit einer Abschrift dieser Erklärung einen Termin für die Zustimmung vereinbaren.
  • Sie erhalten nach der Vaterschaftsanerkennung jeweils eine beglaubigte Abschrift Ihrer Erklärung. Diese Abschrift stellt keinen Nachweis der rechtlichen Vaterschaft dar. Zum Nachweis der Vaterschaft dient die Geburtsurkunde des Kindes, welche Sie nach Beurkundung der Vaterschaft durch das zuständige Geburtsstandesamt dort anfordern können.
  • Die Vaterschaftsanerkennung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Kindes. Bis zum Alter von 14 Jahren erklärt die Mutter als gesetzliche Vertreterin die Zustimmung. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dies von dem Kind selbst.