Bodenschutz

Böden sind Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Zusammen mit Wasser, Sonnenlicht und Luft bildet der Boden die Grundlage allen Lebens.

Boden ist die oberste Schicht unserer Erde und besteht aus Mineralien, Humus, Lebewesen, Luft und Wasser und ist Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen.

Ein gesunder Boden sichert nicht nur die Nahrungssicherheit und die biologische Vielfalt, sondern trägt auch zur Regulierung des Klimas und des Wassers (Grund- und Oberflächenwasser) bei.

Vorsorgenden Bodenschutz und der Umgang mit Bodenbelastungen sind Aufgaben des kommunalen Bodenschutzes.

In Deutschland bieten das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) die rechtlichen Grundlagen für diesen wichtigen Ansatz.

Der vorsorgende Bodenschutz zielt darauf ab, schädliche Veränderungen des Bodens bereits im Vorfeld zu verhindern. In einer Zeit, in der unsere Böden vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind, liegt der Fokus darauf, Schadstoffe von vornherein fernzuhalten. Der Eintrag von Substanzen, die langfristig den Boden, die Tier- und Pflanzenwelt sowie das Grundwasser beeinträchtigen könnten, wird aktiv vermieden.

Bodenschutz beim Bauen

Wird beim Bauen möglichst wenig Boden verbraucht und sind die unbebauten Böden nach Abschluss der Bauarbeiten immer noch ohne großen Aufwand nutzbar, ist das ein Zeichen für gute Planung und hohe Qualität bei der Durchführung der Baumaßnahme. Meist kann mit geringem Aufwand der Boden geschützt und Bodenverdichtung, Schadstoffbelastung und Staunässe vermieden werden: https://www-lanuk-fis.nrw.de/bodenschutz-beim-bauen.

Bodenbelastungen und Altlastenkataster

Altlastverdächtige Flächen / Altlasten wie auch Verdachtsflächen / schädliche Bodenveränderungen führt die Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Lippe in einem Informationssystem. Diese Flächen wurden u. a. im Rahmen einer flächendeckenden Erhebung im Stadtgebiet über Altstandorte und Altablagerungen erfasst. Darüber hinaus werden in diesem Informationssystem auch "Verzeichnisflächen" geführt, bei denen Bodenbelastungen nicht gänzlich auszuschließen sind.

Auskunft aus dem Altlastenkataster erteilt die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Lippe:

Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen.

Im Baugenehmigungsverfahren (Abbruch, Umnutzung, Bau) formuliert die Untere Bodenschutzbehörde und die Baugenehmigungsbehörde der Stadt  bei Bedarf Auflagen zum Umgang mit belastetem Boden (weitere Informationen). Bei größeren Bauvorhaben mit Bodenbelastungen setzen wir uns mit den Betroffenen (z.B. Investoren, Planer, Architekten, Gutachter) an einen Tisch und entwickeln gemeinsam eine Lösung.