Urkundenbestellung

Es gibt insgesamt vier Personenstandsregister (Geburt-, Ehe-, Lebenspartnerschafts und Sterberegister) aus denen Urkunden erstellt werden können. Sie können sich sowohl deutsche als auch internationale Urkunden erstellen lassen. Zudem können Sie sich beglaubigte Auszüge aus dem jeweiligen Register ausstellen lassen. Die Registerauszüge umfassen alle Informationen zu Ihrem Registereintrag inkl. der Folgebeurkundungen und der Hinweise.

 

Urkundenbestellung – Wo bekomme ich die benötigte Urkunde?

Die Urkunde wird immer von dem Standesamt ausgestellt, wo das Ereignis stattgefunden hat (z.B. Eheschließung, Geburt, Tod). Ihr Wohnort spielt dabei keine Rolle. Bitte prüfen Sie daher vorher ob der Ereignisort wirklich Lage war. Eine Gebührenerstattung bei falscher Beantragung ist nicht möglich, da der Bearbeitungsaufwand  für das Standesamt trotzdem besteht. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Lage tatsächlich zuständig ist und Sie antragsberechtigt sind.

Urkundenbestellung – Wer kann die Urkunde beantragen?

Urkunden dürfen nur dem berechtigten Personenkreis ausgestellt werden. Dies ist immer die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie deren Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie (Eltern, Kinder etc.). Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubwürdig geltend machen. Alle anderen Personen benötigen entweder eine Vollmacht von einer berechtigten Person oder einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Urkundenbestellung – Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Einen Nachweis über die Verwandtschaft (wenn Sie eine Urkunde für einen Verwandten beantragen)
  • Nachweis des rechtlichen Interesses oder eine Vollmacht (wenn Sie eine Urkunde für eine andere Person beantragen, die nicht Ihr Verwandter ist.)
  • Nachweis der Sozialversicherungspflicht (mit einem entsprechenden Nachweis, wie bspw. Schreiben der Rentenversicherung, können Sie kostenfreie Urkunden für sozialversicherungspflichtige Zwecke erhalten)

Zusätzliche Unterlagen können je nach Situation erforderlich sein.

Urkundenbestellung – Wie ist der Ablauf?

Online:

1)    Urkunden bestellen

 Bestellen Sie Ihre Urkunde über unser Online-Portal:Urkunden, beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregister - Serviceportal Stadt Lage

 2)    Hochladen der notwendigen Dokumente

 Laden Sie die erforderlichen Dokumente direkt hoch.

 3)    Zahlung der Urkunden

 Die Urkunden werden direkt online bezahlt. Sie können per PayPal, Klarna oder Kreditkarte bezahlen.

4)    Versand der angeforderten Urkunden

Ihre Urkundenbestellung landet direkt beim Standesamt und die Urkunden werden an die von Ihnen angegebenen Anschrift postalisch versandt.

 

Per E-Mail oder postalisch:

1)    Urkunden bestellen

 Schicken Sie eine E-Mail an standesamt@lage.de mit Ihrer Anfrage und fügen Sie Ihren Identitätsnachweis und weitere erforderliche Dokumente als Anhang bei.

 2)    Zahlung der Urkunden

 Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail oder postalisch und sie können den Betrag an die angegebenen Kontodaten unter Angabe des Verwendungszwecks überweisen.

 3)    Versand der angeforderten Urkunden

Nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde an die von Ihnen angegebene Anschrift postalisch zugesandt.

Persönlich im Standesamt

1)    Urkunden bestellen

 Sie bestellen die Urkunden persönlich im Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen.

 2)    Erstellung der Urkunden

 Das Team des Standesamtes erstellt die Urkunden

 3)    Zahlung und Abholung der Unterlagen

Sie erhalten eine Mitteilung, dass die Urkunden abholbereit sind. Sie zahlen die Gebühren per Giro Card und können die Urkunden direkt mitnehmen.

Urkundenbestellung – Welche Kosten entstehen?

  • 14,00 € für die erste Urkunde
  • 7,00 € für jede weitere Urkunde (wenn Sie mehrere Ausfertigungen derselben Urkunde gleichzeitig bestellen)
  • Urkunden für die Sozialversicherung werden kostenlos ausgestellt (Nachweis ist erforderlich)

Urkundenbestellung – Zusätzliche Tipps und Hinweise

  • Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Urkundenbezeichnung nennen, wenn Sie z.B. einen Geburtsnachweis für die Anmeldung der Eheschließung benötigen, reicht eine einfache Geburtsurkunde in der Regel nicht aus. Sie benötigen dann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
  • Nachweise: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben.
  • Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden, wenn Sie die Urkunden persönlich bestellen oder abholen möchten. Sollten bei diesem Termin alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen, kann es im Einzelfall möglich sein, dass die Urkunden direkt ausgestellt werden können. Planen Sie also etwas Zeit für Ihren Besuch im Standesamt ein.