Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ansprechpersonen beraten und unterstützen
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Lage setzten sich für eine inklusive Stadtgesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können. Sie sind zentrale Ansprechpersonen, Vermittler und Interessenvertreter für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung sowie deren Angehörige.
Die Beauftragten wirken beratend, unterstützend und koordinierend bei vielfältigen Anliegen mit dem Ziel, Barrieren – sowohl baulicher als auch gesellschaftlicher Art – zu erkennen, abzubauen und zu vermeiden. Sie sensibilisieren Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Kernaufgaben im Überblick
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung in individuellen Anliegen
- Vermittlung bei Problemen und Beschwerden im Zusammenhang mit Teilhabe, Barrierefreiheit oder Benachteiligung
- Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und Einrichtungen
- Initiierung und Begleitung von Projekten, die Inklusion in Lage fördern
Unterstützungsangebote
- Information zu Rechten und Leistungen für Menschen mit Behinderung
- Begleitung bei Antragsverfahren oder im Kontakt mit Ämtern (z. B. Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittel, Wohnen)
- Vernetzung mit regionalen Beratungsstellen und sozialen Diensten
Selbstverständlich können nach vorheriger telefonischer und terminlicher Absprache auch Beratungen im häuslichen Umfeld oder – sofern erforderlich – im Lagenser Forum beziehungsweise im Bürgerhaus erfolgen.
Telefonsprechzeiten sind:
- Montag: 13.00 - 15.00 Uhr
- Dienstag: 15.00 - 19.00 Uhr
- Donnerstag: 16.00 - 19.00 Uhr
Wenn Sie Fragen, Anliegen oder Hinweise haben, können Sie sich vertrauensvoll an die Beauftragten wenden.
Bitte beachten: Die Behindertenbeauftragten dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten. Dies ist Rechtsanwälten oder speziellen Beratungsorganisationen vorbehalten. Die Behindertenbeauftragten beraten die Verwaltung, vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung und fördern bzw. unterstützen deren Inklusion. Für Rechtsberatung können sich Betroffene an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, die Verbraucherzentrale NRW, Sozialverbände oder einen Rechtsanwalt wenden.
Die Behindertenbeauftragten haben keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Gegen für Sie ungünstige Entscheidungen Ihres/r Sozialamts/Krankenkasse/Versorgungsamt etc. können Sie nur auf dem Rechtsweg (Widerspruch, Klage) vorgehen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe.