Hilfe im Alter und Erwerbsminderung
Wir sind für Sie da, wenn Einkommen oder Rente nicht ausreichen
Manchmal reichen die eigene Rente oder andere Einkünfte nicht aus, um den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können, benötigen häufig Unterstützung.
In diesen Situationen können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – kurz SGB XII – helfen.
Die Stadt Lage unterstützt Sie mit Beratung, Information und der Bearbeitung entsprechender Leistungen im Auftrag des Kreises Lippe.
Wer kann Unterstützung erhalten?
Hilfen kommen insbesondere infrage für:
- ältere Menschen mit geringer Rente
- dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf
Welche Leistungen gibt es?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterstützt unter anderem bei:
- Lebensunterhalt
- Miet- und Wohnkosten
- Heizkosten
- Kranken- und Pflegeversicherung
- besonderen Bedarfen im Alltag
Viele Menschen haben Anspruch auf diese Leistungen und nutzen sie zunächst nicht, weil Unsicherheit oder Fragen bestehen. Deshalb ist uns eine verständliche und persönliche Beratung besonders wichtig.
Was bedeutet SGB XII?
Das Sozialgesetzbuch XII regelt die Sozialhilfe in Deutschland.
Es unterstützt Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und keine anderen vorrangigen Leistungen erhalten.
Die Stadt Lage begleitet Sie:
- bei Fragen zur Grundsicherung
- bei der Antragstellung
- bei notwendigen Unterlagen
- bei persönlichen Beratungsgesprächen
- bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote
Unser Anliegen ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zuverlässig zu unterstützen und soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Weitere Informationen sind dem Serviceportal der Stadt Lage unter dem Stichwort Grundsicherung zu entnehmen.