Geburten anmelden
Die Geburt Ihres Kindes melden Sie immer beim Standesamt des Geburtsortes, unabhängig davon, wo Sie wohnen.
Geburten anmelden – Wie wird der Name des Kindes festgelegt?
Ihr Kind kann den Familiennamen der Mutter oder des Vaters tragen. Wenn Sie verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhält Ihr Kind den gemeinsamen Ehenamen.
Geburten anmelden – Welche Unterlagen benötige ich?
- Gültiges Ausweisdokument
- Geburtsbescheinigung (Ausgestellt von der Hebamme, dem Arzt oder einer anderen medizinischen Einrichtung)
- Namenserklärung (der Vordruck ist im Downloadbereich zu finden und ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben)
Zusätzliche Unterlagen können je nach Situation erforderlich sein:
- Verheiratete Paare: Eheurkunde
- Nicht verheiratete Paare: Geburtsurkunden beider Elternteile und sofern vorhanden eine Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgeerklärung
Geburten anmelden – Wie ist der Ablauf?
1) Kontaktaufnahme zum Standesamt
Kontaktieren Sie das Team des Standesamtes und erhalten eine Beratung hinsichtlich der einzureichenden Dokumente für die gewünschte Beurkundung.
2) Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Bitte reichen Sie die Unterlagen im Original hier ein.
3) Prüfung der Unterlagen
Das Team des Standesamtes prüft die eingereichten Unterlagen und bereitet die Beurkundung vor.
4) Terminvereinbarung
Das Team des Standesamtes wird sich bei Ihnen bezüglich eines Termines melden.
5) Beurkundung der Geburt
Die Geburt wird offiziell beurkundet und Sie erhalten direkt die drei zweckgebundenen Geburtsurkunden für Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld, sowie die von Ihnen bestellten gebührenpflichtigen Geburtsurkunden.
Geburten anmelden – Welche Kosten entstehen
- Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
- 14,00 € für die erste Geburtsurkunde
- 7,00 € für jede weitere Geburtsurkunde (wenn Sie mehrere Ausfertigungen derselben Urkunde gleichzeitig bestellen)
Die Zahlung erfolgt per Giro Card.
Zusätzliche Tipps und Hinweise
- Vorbereitung: Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen rechtzeitig.
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Sollten bei diesem Termin alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen, kann es im Einzelfall möglich sein, dass die Beurkundung direkt durchgeführt werden kann, planen Sie also etwas Zeit für Ihren Besuch im Standesamt ein.
- Informationen: Informieren Sie sich auf unserer Webseite über weitere mögliche Leistungen (z.B. Namensänderungen, Abstammungsfeststellungen).