Kommunale Wärmeplanung

In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG). Zweck dieses Gesetzes ist es, eine flächendeckende Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen verpflichtend einzuführen. Dadurch soll ein Beitrag zu einer effizienten, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz geleistet werden.

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen.

Für die Stadt Lage wurde die Kommunale Wärmeplanung nun erarbeitet. Sie umfasst auf dem gesamten Stadtgebiet die privaten Wohngebäude, die städtischen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude.

Das Dokument können Sie hier abrufen:

Kommunalen Wärmeplanung PDF